Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Nach diesen Bestimmungen galt die Zustimmung des Kunden zu Text- und Preisänderungen als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.
Aufgrund des BGH-Urteils ist sowohl für die Bank als auch für den Kunden unklar, welche Bedingungen und Entgelte gelten. Deshalb treffen Bank und Kunde folgende Vereinbarung:
Grundlage für die Fortführung der Geschäftsbeziehung ist die vollständige Geltung von
- AGB-Banken,
- Sonderbedingungen und
- Preis- und Leistungsverzeichnis
Diese Vereinbarung gilt ab dem 15.04.2022 bis auf weiteres für bestehende und zukünftige Verträge. Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde bleiben unverändert.
Eine Übersicht über die im Vergleich zu den vorher verwendeten Fassungen geänderten Vertragsbestimmungen und über die betroffenen Entgelte entnehmen Sie bitte dem Dokument, welches Sie per Post von uns erhalten haben.
Die AGB-Banken, Sonderbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen Sie ebenfalls dem entsprechenden Dokument.