Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Volksbank Eisenberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

 

Versicherungen

Informationen nach § 11 der Versicherungsvermittlungsverordnung

Volksbank Eisenberg eG
Martin-Luther-Straße 2
07607 Eisenberg

Telefon: 036691-5858
Telefax: 036691-58 555
hallo@volksbankeisenberg.de

Vertreten durch den Vorstand:

Katrin Spindler
Thomas Meyer
Toni Scheller

Die Bank ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d. Abs. 4 der Gewerbeordnung tätig.

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

Registernummer: D-W22T-WHUP9-77

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,60 Euro pro Anruf)

www.vermittlerregister.org


Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der R+V Versicherungsgruppe.

Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

 

Beschwerdestellen

Bei Beschwerden wenden Sie sich an:

Volksbank Eisenberg eG
Beschwerdemanagement
Martin-Luther-Straße 2
07607 Eisenberg
Telefon: 036691-580
Telefax: 036691-58555
hallo@my-volksbank.de

Darüber hinaus steht folgende zentrale Stelle zur Verfügung:

Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt a. M.
Telefon: 069-2388-19 06/07/08

 

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank Eisenberg eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.

 

Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG

Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e. V.
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
www.genossenschaftsverband.de

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, 60311 Frankfurt a. M.; die für die Zulassung des Pfandbriefgeschäfts und für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn bzw. Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt a. M.

 

OS-Plattform

Hinweise zur europäischen Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet:  hallo@my-volksbank.de

 

Offenlegungsberichte

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Volksbank Eisenberg mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.


Zahlungskontengesetz

Informationen zur Entgelttransparenz nach den §§ 5 bis 19 Zahlungskontengesetz:

 

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

 

Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

 

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.