4. Sonstiges
Finanzierung von erstrangigen Baudarlehen bis maximal 80% des Beleihungswertes, keine gewerblichen Objekte, zzgl. Kosten für die Bestellung einer Grundschuld, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheitenbestellung (z.B. Kosten für das Grundbuchamt) sowie Gebäudeversicherung. Der Sollzins ist nicht bonitätsabhängig.
Die Vertragslaufzeit bei einer anfänglichen Tilgung von 2,50% ergibt sich aus dem repräsentativen Beispiel.
Ein einmaliges oder regelmäßiges Sondertilgungsrecht kann individuell vereinbart werden. Dafür berechnen wir einen Zinsaufschlag von 0,04 %-Punkten (einmaliges Sondertilgungsrecht) bzw. 0,05 %-Punkten (jährliches Sondertilgungsrecht) pro 1,00 Prozent der anfänglichen Kreditsumme.
Nach 12 Monaten berechnen wir Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat.