- Keine Einkommensgrenzen
- Riester als Spar- und Finanzierungsturbo
- Für fast alle Bausparvarianten
Bausparen und Finanzieren mit Wohn-Riester
Mit Wohn-Riester schneller und günstiger in die eigenen vier Wände
Nutzen Sie Wohn-Riester als Turbo für Ihre Finanzierung mit einem Bausparvertrag oder für eine Sofortfinanzierung von Schwäbisch Hall.
Wohn-Riester im Überblick
Ihre Vorteile
- Riester-Förderung1 ganz ohne Einkommensgrenzen
- In vielen verschiedenen Bauspar- und Finanzierungstarifen möglich
- Riester-Zulagen auch auf altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)2
So funktioniert die Wohn-Riester-Förderung
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Juli 2016)
Staatliche Förderung
Maximale Förderung sichern
Sichern Sie sich mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall die maximale Riester-Förderung1. So verwirklichen Sie Ihren Traum vom Wohnglück schneller und günstiger.
Soviel Prämie kann jährlich mit Wohn-Riester für Sie drin sein
Familiensituation | Grundzulage1 | Kinderzulage1 | Gesamtzulage |
---|---|---|---|
Alleinstehend3 | 175 EUR |
0 EUR | 175 EUR |
Alleinstehend3, 1 Kind4 | 175 EUR |
300 EUR | 475 EUR |
Ehepaar3, 1 Kind4 |
350 EUR |
300 EUR |
650 EUR |
Ehepaar3, 2 Kinder4 | 350 EUR |
600 EUR | 950 EUR |
Neben den Zulagen können Sie ggf. noch zusätzlich Steuervorteile nutzen.
Die richtige Altersvorsorge?
Welche Variante für Sie die richtige Altersvorsorge ist, richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Wir verraten Ihnen gerne persönlich, welche Altersvorsorgelösung für Sie die Beste ist.
Häufige Fragen zum Bausparen mit Wohn-Riester
Grundsätzlich gibt es bei der Riester-Förderung keine Einkommensgrenzen. Dennoch müssen Sie zum förderberechtigen Personenkreis gehören, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Unmittelbar anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ehepartner von Förderberechtigten können als sogenannte mittelbar Förderberechtigte ebenfalls einen Vertrag abschließen und sich die vollen Zulagen sichern.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie bis spätestens 2 Jahre nach dem jeweiligen Beitragsjahr einen "Antrag auf Altersvorsorgezulage" stellen. Für die Kinderzulage verwenden Sie den "Antrag auf Kinderzulage". Mit der Unterzeichnung eines Dauerzulagenantrages können Sie sich die Arbeit erleichtern: Damit beantragt die Bausparkasse Schwäbisch Hall automatisch jedes Jahr die Riester-Förderung bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) für Sie.
Damit Sie keine wertvollen Zulagen verschenken, empfehlen wir Ihnen, Ihre Sparrate jährlich zu überprüfen und Ihre Beitragszahlungen bei Änderungen Ihrer Einkommens- oder Familienverhältnisse anzupassen. Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen, Heirat oder auch die Geburt eines Kindes können die Berechtigung auf die volle Riester-Zulage oder den erforderlichen Mindesteigenbeitrag verändern.
Mit Wohn-Riester profitieren Sie von Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen beim Bauen, Kaufen, Umschulden oder bei der Modernisierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums zum barrierefreien Wohnen.
- Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Bei AVWL-Berechtigung (AVWL – altersvorsorgewirksame Leistungen) und Riester-Förderberechtigung. Altersvorsorgewirksame Leistungen sind keine vermögenswirksamen Leistungen (VL).
- Alleinstehend: Ein Vertrag, Arbeitnehmer; Ehepaar: Zwei gesonderte Verträge, zwei Arbeitnehmer
- Kinderzulage jährlich: 185 Euro bzw. 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind
- Die jeweiligen Voraussetzungen sind zu beachten.
- Vertragsabschluss vor 2012