Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen an. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Ihr Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Form der betrieblichen Altersversorgung er im Unternehmen anbietet. Seit 2019 gilt für neue Verträge zur betrieblichen Altersversorgung übrigens, dass der Arbeitgeber seine gesparten Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in Form eines Arbeitgeberzuschusses zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung an Sie weitergeben muss.
Fragen zur Direktversicherung
In diesem Fall wird der Vertrag von Ihrem letzten Arbeitgeber auf Sie übertragen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Beiträge anzupassen.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und bitten Sie ihn, einen Teil Ihres Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung einzusetzen.
Neben der Direktversicherung gibt es vier weitere Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung: die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welchen Durchführungsweg er im Unternehmen anbietet. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen an.
Fragen zum Fondssparplan UniProfiRente 4/P
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie den ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei Ihrem Riester-Anbieter einreichen. Damit bevollmächtigen Sie ihn, die Fördergelder jährlich für Sie bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) zu beantragen. Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf und muss bei Änderung der persönlichen Lebensumstände angepasst werden.
Ihr Riester-Anbieter leitet Ihre Daten an die Zulagenstelle (ZfA) weiter, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag gutgeschrieben. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.
"Riestern" kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Außerdem sind auch Beamte und Landwirte Riester-Zulage berechtigt. Auch nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung können von der Förderung profitieren.
Darüber hinaus haben folgende Personen Anspruch auf Riester-Zulage:
- geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
- Bezieher von Arbeitslosengeld,
- Eltern während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit,
- pflichtversicherte Landwirte,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und
- pflichtversicherte Selbstständige.
Wichtige Ausnahmen sind:
- Arbeitnehmer und Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert und/oder Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (zum Beispiel Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte),
- geringfügig Beschäftigte, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen.
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Der andere Partner erhält für seinen eigenen Riester-Vertrag Zulagen, sofern er mindestens 60 Euro im Jahr als Beitrag leistet.
Fragen zur Riester-Rentenversicherung
Am einfachsten ist es, wenn Sie die R+V Lebensversicherung AG bevollmächtigen, jährlich den Zulagenantrag für Sie zu stellen. Ansonsten müssen Sie um die staatliche Förderung zu erhalten für jedes Beitragsjahr einen ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren für das jeweilige Jahr einreichen. Ihre Daten werden dann an die Zulagenstelle (ZfA) weitergeleitet, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Bis zur Grenze von 2.100 Euro jährlich können Sie Beiträge und Zulagen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Gesetz geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige eine Zulage erhalten hat. Bei der Günstigerprüfung wird verglichen, ob der Steuervorteil durch den Abzug der Altersvorsorgebeiträge einschließlich Zulage als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Zulage. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Durch die Riester-Zulagen und Steuervorteile ist die Riester-Rentenversicherung vor allem für Familien mit Kindern, junge Menschen sowie Personen mit niedrigem Einkommen und geringfügig Beschäftigte attraktiv.
Im Todesfall vor Rentenbeginn kann das angesparte Vorsorgevermögen auf einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Riester-Vertrag Ihres Ehepartners / eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner übertragen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Im Todesfall nach Rentenbeginn wird Ihren Angehörigen die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt. Auch hierbei muss die staatliche Förderung ggf. anteilig zurückgezahlt werden. Die Renten der Garantiezeit können aber auch auf einen Betrag diskontiert werden und ebenfalls auf einen Riester-Vertrag Ihres Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner übertragen werden.
Fragen zur VR-RentePlus
Die Volksbank Eisenberg gehört noch immer zu den wenigen Banken in Deutschland, die einen Riester-Banksparplan anbieten. Der Grund für die Zurückhaltung der meisten Banken und Lebensversicherer liegt im kleinteiligen und arbeitsaufwendigen Produkt, mit dem man nichts verdienen kann. Erschwerend wirkt, dass die Anforderungen des Gesetzgebers an die Verwaltung immer bürokratischer geworden sind. Gern leisten wir diesen Aufwand für treue Kunden, aber wir erwarten im Gegenzug, dass unsere Kunden auch andere Angebote der Volksbank Eisenberg nutzen, mindestens das Girokonto.
Um Ihre Sparrate zu ändern, verwenden Sie diesen Änderungsauftrag (PDF), den Sie uns bitte per Briefpost schicken.
Dann können Sie die Sparrate anpassen. Das macht Riester-Banksparpläne sehr flexibel. Wenn sich Ihr Vorjahreseinkommen erhöht hat, müssen Sie auch Ihre Sparraten nach oben korrigieren, damit Sie weiterhin die volle Zulage bekommen.
- Neue Riester-Förderung berechnen
- Sparrate anpassen (PDF)
Sollten Sie gerade in Erziehungszeit sein, sind Sie unmittelbar förderberechtigt. Ansonsten können Sie eine Riester-Rente im Rahmen der sogenannten Ehegattenregelung abschließen. Voraussetzung ist, dass Ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, beide Partner eine eigene Altersvorsorge haben und nicht dauerhaft getrennt voneinander leben.
Dafür müssen Sie den maximalen Eigenbetrag leisten. Dieser entspricht vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens. Hier können Sie Ihre individuelle Riester-Förderung berechnen
Der Eigenbeitrag inklusive Zulagen darf höchstens 2.100 Euro betragen.
Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Nein. Aber für unsere Kalkulation gehen wir vom neuen Renteneintrittsalter (67 Jahre) aus. Sollten Sie sich eher zur Ruhe setzen, ist das kein Problem. Ihr Riester-Sparplan wird fällig, sobald Sie erstmals Ihre gesetzliche Rente in Anspruch nehmen, frühestens mit 60.
Ja. Schicken Sie uns in diesem Falle diesen Änderungsauftrag (PDF). Wir empfehlen aber, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen, da durch fehlende Einzahlungen die späteren Auszahlungen entsprechend gemindert werden.
Dann ruht der Vertrag. Ist Ihr Ehepartner förderberechtigt und hat einen eigenen Riester-Sparplan, können Sie Ihren Vertrag weiter besparen, doch maximal mit den Zulagen und dem Mindesteigenbetrag (60 Euro pro Jahr). Sobald Sie wieder förderberechtigt sind, können Sie den Vertrag problemlos fortsetzen.
Sie können Ihren Sparplan jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Zulagen und steuerliche Vergünstigungen müssen dann zurückgezahlt werden.
Sie können sich mit Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen. Wenn Sie die ganze Summe auf einmal haben wollen, müssen Sie Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen.
In diesem Falle gehen die Ansprüche auf die Erben über - allerdings ohne Zulagen und Steuervorteile. Eine Ausnahme gibt es nur bei Ehegatten, sofern der überlebende Ehegatte den Riestervertrag auf seinen Namen überträgt. Das geht sogar dann, wenn dieser selbst nicht zu den Förderberechtigten zählt.
Ob und in welchem Umfang Sie das Vorsorgevermögen vererben können, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Banksparplänen, wie der VR-RentePlus, wird ein Teil des zu Rentenbeginn verfügbaren Vermögens für eine Leibrente ab dem 85. Lebensjahr verwendet (max. 30 Prozent). Das restliche Vermögen steht für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Nur dieser Teil ist vererbbar. Hier hat der Banksparplan einen Vorteil gegenüber der Riester-Versicherung, weil eine Versicherung nicht vererbt werden kann, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Ja, die Zulagenstelle muss informiert werden. Schreiben Sie eine E-Mail an riesterrente@volksbankeisenberg.de oder senden Sie ein Fax an 036691-58555. Wir leiten Ihre neue Adresse an die Zulagenstelle weiter und aktualisieren unsere Kundendaten.
Ja, aber zunächst herzlichen Glückwünsch! Wenn sich Ihre persönliche Lebenssituation geändert hat (z. B. durch Heirat) müssen Sie den Zulagenantrag erneut stellen. Füllen Sie den Antrag auf Altersvorsorgezulage (PDF) vollständig aus und schicken Sie uns diesen per Briefpost.
Grundsätzlich ja. Allerdings müssen Zulagen und Steuervorteile in diesem Falle zurückgezahlt werden. Diese bleiben nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Kapital in einen eigenen Riestervertrag einzahlt.
Bitte teilen Sie uns Ihre Änderungen mit Hilfe dieses Formulars (PDF) mit. Bitte senden Sie uns das Formular mit Ihrer Unterschrift im Original auf dem Postweg zurück.
Fragen zur staatlichen Zulage
Wir schicken Ihnen zu Beginn des Folgejahres einmalig einen so genannten Dauerzulagen-Antrag. Diesen geben Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurück. Alles Weitere geschieht ohne Ihr Zutun.
Sind die Eltern verheiratet, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Beide Eltern können beantragen, dass diese der Vater bekommen soll. Diesen Antrag können Sie aber nicht widerrufen, und er gilt nur für das jeweilige Jahr.
Leben die Eltern getrennt, wird die Kinderzulage dem Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld bekommt. Sofern ein Vater das alleinige Sorgerecht hat, muss er dies nachweisen.
Bitte schicken Sie uns den Ergänzungsbogen zur Kinderzulage (PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben - per Briefpost.
Frage zum Bausparen mit Wohn-Riester
Grundsätzlich gibt es bei der Riester-Förderung keine Einkommensgrenzen. Dennoch müssen Sie zum förderberechtigen Personenkreis gehören, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Unmittelbar anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ehepartner von Förderberechtigten können als sogenannte mittelbar Förderberechtigte ebenfalls einen Vertrag abschließen und sich die vollen Zulagen sichern.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie bis spätestens 2 Jahre nach dem jeweiligen Beitragsjahr einen "Antrag auf Altersvorsorgezulage" stellen. Für die Kinderzulage verwenden Sie den "Antrag auf Kinderzulage". Mit der Unterzeichnung eines Dauerzulagenantrages können Sie sich die Arbeit erleichtern: Damit beantragt die Bausparkasse Schwäbisch Hall automatisch jedes Jahr die Riester-Förderung bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) für Sie.
Damit Sie keine wertvollen Zulagen verschenken, empfehlen wir Ihnen, Ihre Sparrate jährlich zu überprüfen und Ihre Beitragszahlungen bei Änderungen Ihrer Einkommens- oder Familienverhältnisse anzupassen. Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen, Heirat oder auch die Geburt eines Kindes können die Berechtigung auf die volle Riester-Zulage oder den erforderlichen Mindesteigenbeitrag verändern.
Mit Wohn-Riester profitieren Sie von Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen beim Bauen, Kaufen, Umschulden oder bei der Modernisierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums zum barrierefreien Wohnen.
Die erforderlichen Beiträge für die maximale Riester-Förderung können sich jährlich verändern – zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Eine jährliche Prüfung der Prämienchance ist deshalb empfehlenswert.
Unabhängig vom Bau- oder Kaufzeitpunkt können Sie das Guthaben jederzeit entnehmen und zur Entschuldung oder Umschuldung Ihres bestehenden Darlehens verwenden1. Darüber hinaus wird die Modernisierung zum barrierefreien Wohnen von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Alternativ können Sie sich das Guthaben als Zusatzrente frühestens ab vollendetem 60.2 beziehungsweise 62. Lebensjahr1 auszahlen lassen.
- Die jeweiligen Voraussetzungen sind zu beachten.
- Vertragsabschluss vor 2012
Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich und muss beim bisherigen Anbieter beantragt werden. Dabei können Gebühren anfallen.
Sie können wählen, wie Sie den Betrag in Höhe des Saldos auf dem Wohnförderkonto verwenden:
- Sie verwenden diesen für eine andere selbst genutzte, förderfähige Immobilie (Reinvestition). Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts nach § 33 Wohnungseigentumsgesetz. Ab 2014 liegt der Reinvestitionszeitraum bei zwei Jahren vor und fünf Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in welchem die Selbstnutzung aufgegeben wurde. Alle Beiträge im Jahr der Aufgabe der Selbstnutzung und im Jahr der Reinvestition sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge.
- Alternativ kann der Betrag des Wohnförderkontos auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden; der Zeitraum lautet ein Jahr.
Alle Rentenformen (zum Beispiel gesetzliche Rente, Riester-Geldrente) sind ab Beginn der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Bei Wohn-Riester sind die geförderten Altersvorsorgebeiträge durch die gewählten Zulagen und eine eventuelle Steuerersparnis in der Spar- und Darlehensphase steuerfrei gestellt. Als Besteuerungsgrundlage wird ein Wohnförderkonto gebildet. Dieses wird jährlich um eine "fiktive Wertsteigerung" von 2 Prozent bis zu Beginn der Auszahlphase erhöht. Der Saldo ist dann Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz und dient so der Gleichstellung von Geld- und Wohn-Riester-Verträgen. Die Versteuerung des Wohnförderkontos erfolgt demnach grundsätzlich erst später (nachgelagert) in der Auszahlungsphase.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers und sind per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. AVWL-Tarifverträge bestehen beispielsweise in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Weitere Branchen, in denen es individuelle Tarifvereinbarungen zu AVWL gibt, sind die Chemie-Industrie, der Einzelhandel sowie das Bau- und Malerhandwerk. Die Anlage kann u. a. auf einen privaten Riester-Vertrag erfolgen. Dabei sind altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) keine vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL und AVWL müssen auf getrennte Vertragsarten angelegt werden.
Unter „Wohn-Riester“ versteht man die Einbeziehung selbstgenutzten Wohneigentums in die Riester-Förderung. Umgesetzt wurde das Thema im Eigenheimrentengesetz, welches im Jahr 2008 in Kraft getreten ist.
Fragen und Antworten zum Eigenheim-Rentengesetz finden Sie hier.
Sie stellen bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) einen Antrag und weisen der Behörde den Erwerb Ihres Wohneigentums nach (Exposé reicht zunächst). Die ZfA informiert uns anschließend über Ihre Absicht. Daraufhin schicken wir Ihnen ein Kündigungsformular.