Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.
Fragen zum Bausparen
Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme. Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot (Vertragsentgelt in den Wohn-Riester-Varianten 18 Euro pro Jahr) während der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.
Der Bonus wird automatisch bei Erfüllung der Voraussetzungen mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind:
- das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre,
- der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen),
- es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden,
- er gilt nur für einen Vertrag und
- der Bausparvertrag wird zugeteilt.
Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.
Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.
Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Der Bonus wird bei der Erfüllung der Voraussetzungen automatisch mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind:
- das Alter ist bei Vertragsabschluss unter 22 Jahre,
- der Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen),
- es ist noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden,
- er gilt nur für einen Vertrag und
- der Bausparvertrag wird zugeteilt.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde. Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.
Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.
Fragen zum VL-Sparen
Ja, die Volksbank Eisenberg ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Es handelt sich um das älteste, ohne Staatshilfe finanzierte Bankensicherungssystem der Welt. Damit sind alle Bankguthaben unserer Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt – auch der VL-Sparplan.
Die aktive Sparphase beträgt 6 Jahre. In dieser Zeit überweist Ihr Arbeitgeber die monatliche Sparsumme zugunsten Ihres Sparvertrages. Danach ruht das Geld maximal ein Jahr und wird fällig am 1. Januar des Folgejahres.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei Ihrer Volksbank Eisenberg eG abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Abschnitt "Förderung".
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Ja, Sie können VL-Sparen jederzeit kündigen oder ruhen lassen. Wenn Sie den Sparvertrag kündigen, verlieren Sie in der Regel den Bonus. Aber: Unter bestimmten Bedingungen bleibt Ihnen der Bonus im Falle der Kündigung erhalten, zum Beispiel wenn Sie heiraten, arbeitslos werden oder sich selbstständig machen. Oder beim Tod des Ehegatten.
Sofern Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, ist es besser, den Vertrag ruhen zu lassen. Dann bekommen Sie am Laufzeitende in jedem Falle den Bonus auf die angesammelten Sparraten.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Ihre Volksbank Eisenberg eG berät Sie gerne.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können Ihren Sparplan ruhen lassen und fortführen, sobald Sie einen neuen Arbeitgeber haben. Oder Sie sparen aus eigenen Mitteln weiter. In beiden Fällen bleibt Ihnen der Bonus erhalten.
Notfalls können Sie Ihren Sparvertrag, unter Verzicht auf den Bonus, auch kündigen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Eisenberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Eisenberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.