Fragen zu FATCA

Warum müssen wir steuerlich relevante Informationen über US-Kunden melden?

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben am 8. Februar 2012 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Auf Basis dieser vorausgegangenen Erklärung hat Deutschland mit den USA am 31. Mai 2013 einen zwischenstaatlichen Vertrag geschlossen. Dieses Abkommen wurde am 23. Juli 2014 basierend auf der Ermächtigungsgrundlage in § 117c der Abgabenordnung durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung in nationales Recht überführt.

Die Durchführung des FATCA-Gesetzes soll nach der Absichtserklärung der FATCA-Partnerländer auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden. Die FATCA-Partnerländer verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde (ggf. mittelbar) zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen FATCA-Vertragspartnerland Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt.

Fragen zum CRS (Common Reporting Standard)

Warum muss meine Bank steuerlich relevante Informationen über Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland melden?

Deutschland und viele andere Länder sind am 29. Oktober 2014 einem internationalen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen beigetreten. Mittlerweile haben sich über 90 Staaten und Gebiete an diesem Abkommen beteiligt. Ziel des Austauschs von Steuerinformationen ist es, dass die deutschen Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland erhalten und so eine gerechte Besteuerung sicherstellen.
Damit Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Abkommen erfüllen kann, hat es durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) vom 21. Dezember 2015 alle deutschen Finanzinstitute und bestimmte Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, ab dem 1. Januar 2016 Kundendaten von im Ausland ansässigen Kunden zu erheben und diese an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Ab wann tritt der Common Reporting Standard (CRS) in Kraft?

Seit dem 1. Januar 2016 müssen deutsche Finanzinstitute bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Zudem werden alle Neukunden nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit befragt. Seit 2017 werden die Daten jährlich gemeldet.

Wann genau bin ich steuerlich im Ausland ansässig?

Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei Merkmale wie der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.

Wie viele Staaten nehmen an dem Abkommen teil?

Weltweit haben sich über 90 Staaten und Gebiete auf das neue Gesetz (FKAustG) verständigt. Weitere Staaten können im Laufe der Zeit hinzutreten. Deswegen darf die Bank schon jetzt alle ihre Kunden befragen – nicht nur die aus den derzeit teilnehmenden Staaten (§ 6 Abs. 1 FKAustG).

Warum darf die Bank die Daten des Kunden weitergeben?

Die durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz verpflichteten Banken haben die Daten und Informationen nach § 3 Abs. 2 dieses Gesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 dieses Gesetzes müssen Banken die so gewonnenen Kundendaten weitergeben.