Fragen zur PSD2

Was bedeutet PSD2?

Am 13. Januar 2018 sind aufgrund europäischer Vorgaben mit der "Payment Services Directive2" (PSD2) bzw. dem "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft getreten. Kontoführende Zahlungsdienstleister, zu denen auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen, müssen seit dem 14. September 2019 Drittanbietern einen Zugang zu den Konten ihrer Kunden zur Verfügung stellen – vorausgesetzt, die Kunden haben ihnen dafür eine Erlaubnis erteilt. Zuvor waren die Daten der Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt. Jetzt kann der Kunde aber im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität selbst entscheiden, ob er die Daten bzw. seine PIN an Drittdienste weitergeben möchte. Ihre Erlaubnis vorausgesetzt, erfolgt dann der Zugriff dieser Drittdienste über eine technische Schnittstelle Ihrer Volksbank Eisenberg eG. Mit dieser Schnittstelle werden natürlich die hohen Sicherheitsstandards weiterhin gewahrt.

Kann ein Drittanbieter, also zum Beispiel ein Zahlungsauslösedienst oder ein Kontoinformationsdienst, ohne meine Zustimmung auf meine Konten zugreifen?

Nein, ein Drittanbieter kann grundsätzlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung auf Ihre Kontodaten zugreifen. In unserem Online-Banking steht Ihnen eine entsprechende Zugriffsverwaltung zur Verfügung, mit der Sie beispielsweise auch Drittanbietern Zugriffsberechtigungen wieder entziehen können.

Kann ich die Einstellungen meiner Bank zur starken Kundenauthentifizierung selbst ändern?

Sie können Ihre Volksbank Eisenberg eG damit beauftragen, die von ihr für alle Kunden eingerichteten Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung individuell für Sie zurückzunehmen. D.h. die Sicherheitsanforderungen werden damit verschärft. Beispiel: Bietet Ihre Volksbank Eisenberg eG die TAN-lose Ausführung einer Kleinbetragszahlung im Online-Banking an, so können Sie diese nur zurücknehmen lassen. Sie müssen dann bei jeder Zahlung eine TAN eingeben. Bitte nehmen Sie zur Änderung Kontakt mit Ihrer Bank auf.

Warum muss ich beim Log-in im Online-Banking seit dem 14. September 2019 nicht zusätzlich eine TAN eingeben?

Die PSD 2 erlaubt der Bank, Ausnahmenregelungen von der starken Kundenauthentifizierung zuzulassen. In diesen Fällen müssen Sie die TAN zur starken Kundenauthentifizierung nur alle 90 Tage eingeben. Ihre Volksbank Eisenberg eG nutzt diese Ausnahmeregelung. Sie wurden das erst Mal Mitte Dezember 2019 beim Log-in im Online-Banking dazu aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey bzw. Ihrer VR-Kennung und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren.

Warum sehe ich in der Zugriffsverwaltung im Online-Banking nicht, welche Drittanbieter ich berechtigt habe, Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abzurufen?

Drittanbieter nutzen eine sogenannte Schnittstelle, um auf Ihr Konto zuzugreifen. Aktuell nutzen viele dafür die technische Lösung FinTS oder Web-Banking. Beide Lösungen sind übergangsweise erlaubt, dürfen aber mittelfristig nicht mehr verwendet werden. Sie werden durch eine neue technische Lösung mit dem Namen XS2A ersetzt. Das hat die deutsche Bankenaufsicht so festgelegt. Die Zugriffsverwaltung im Online-Banking ist bereits auf XS2A ausgerichtet. Wenn ein Drittanbieter also XS2A nutzt, sehen Sie dessen Zugriffe auf Ihr Konto auch in der Zugriffsverwaltung. Wenn ein Drittanbieter FinTS oder Web-Banking verwendet, sehen Sie dessen Zugriffe nicht in der Zugriffsverwaltung.

Welche Anpassungen erfolgen noch im Online-Banking aufgrund der PSD2?

Gemäß PSD2 darf die maximale Zeitspanne ohne Aktivität (Session-Timeout) im Online-Banking nicht mehr als fünf Minuten betragen. Wir haben diese Vorgabe umgesetzt. Bitte beachten Sie, dass zur Verlängerung der Session eine Bewegung der Mouse oder Ähnliches nicht ausreicht. Es ist eine Transaktion erforderlich, die den Online-Banking-Server anspricht. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Abruf von Umsatzdaten oder den Aufruf der TAN-Verwaltung bzw. der Zugriffsverwaltung.