Geschützt werden alle angeschlossenen Mitgliedsinstitute. Dazu zählen alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie zum Beispiel die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die TeamBank.
Fragen zur Einlagensicherung
Die BVR Institutssicherung GmbH gewährleistet die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben im Falle der Insolvenz eines Mitgliedsinstitutes. Die betreffende Deckungssumme beträgt EU-weit einheitlich grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde je Kreditinstitut. Das heißt, bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden, die beim selben Kreditinstitut gehalten werden, addiert. Hält ein Einleger zum Beispiel 80.000 Euro auf einem Sparkonto und 30.000 Euro auf einem Girokonto, werden ihm insgesamt lediglich 100.000 Euro erstattet. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Ihre Volksbank Eisenberg eG sowie alle Banken in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu informieren. Bestandskunden müssen einmal jährlich informiert werden. Dies erfolgt anhand eines europaweit gesetzlich normierten Informationsbogens. Dieser enthält Angaben zu für die gesetzliche Einlagensicherung geltenden Bestimmungen sowie Umfang und Höhe der Sicherung. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Ihre Volksbank Eisenberg eG bestätigt Ihnen als Kunde die Zugehörigkeit durch Vorlage der "Urkunde über die Zugehörigkeit zur BVR Institutssicherung GmbH und zur Sicherungseinrichtung des BVR“. Sie können sich auch per Brief oder per E-Mail direkt an die BVR Institutssicherung GmbH oder den BVR wenden und um eine entsprechende Auskunft bitten.
Wie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem in Europa werden auch die Sicherungseinrichtung des BVR und die BVR Institutssicherung GmbH von der nationalen Bankenaufsicht überwacht. Dies sind in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Hinzu kommen Auskunftspflichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.