Fragen zur Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden.

Welchen Sinn hat die Mitgliedschaft bei der Volksbank Eisenberg?

Ihre Mitgliedschaft stärkt die Region und damit die Gemeinschaft, denn die Volksbank Eisenberg ist die einzige selbstständige Bank in Eisenberg. Damit engagiert sie sich als Arbeit- und Geldgeber, aber auch als Auftraggeber und Dienstleister für die Menschen und Unternehmen der Region. Genossenschaftsbanken fördern ihre Mitglieder wirtschaftlich. Im Gegensatz zu Aktien werden Genossenschaftsanteile nicht an der Börse gehandelt. Die Mitgliedschaft ist damit eine langfristige, ideelle Beteiligungsform, die die Region stärkt. Die Bankteilhaber partizipieren am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Volksbank Eisenberg.

Bis zur welcher Höhe kann ich eine Mitgliedschaft zeichnen?

Jedes Mitglied darf 200 Anteile zeichnen. Dabei entspricht ein Anteil 100 EUR.

Kann ich den Anteil eines verstorbenen Verwandten übernehmen?

Nein. Auf Grundlage unserer Satzung endet die Mitgliedschaft mit dem Tod. Sie können aber selbst Mitglied der Volksbank Eisenberg werden, falls Sie es nicht schon sind.

Erhöht sich durch die Dividende der Wert meines Geschäftsanteils?

Nein, die Dividende schütten wir aus und überweisen diese bei jeder Ausschüttung auf das Konto, welches Sie uns genannt haben.

Wann wird die Dividende ausgezahlt?

3 Arbeitstage nach der Generalversammlung, die das jeweilige Geschäftsjahr abschließt.

Ist mein eingezahltes Kapital bei Bedarf schnell wieder verfügbar?

Nein, denn die Mitgliedschaft ist eine langfristige Beteiligungsform mit einem ideellen Charakter. Sie können Ihre Mitgliedschaft aber jederzeit innerhalb der nach Gesetz (Genossenschaftsgesetz) und Satzung vorgeschriebenen Fristen kündigen.

Wann endet meine Mitgliedschaft?

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, ist der Stichtag 30. Juni maßgeblich. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor diesem Stichtag kündigen, endet diese am 31.12. des gleichen Jahres. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft nach diesem Stichtag kündigen, endet sie erst zum Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres. Ausgezahlt wird Ihr Anteil nach der Generalversammlung für das Geschäftsjahr, in dem Ihre Mitgliedschaft endet.

Warum zahlen Sie meinen Geschäftsanteil nicht unmittelbar nach der Kündigung zurück?

Weil die Mitgliedschaft eine langfristige Unternehmensbeteiligung an unserer Genossenschaft ist. Über Beteiligungen kann man nicht auf Zuruf verfügen. Die Art und Weise der Rückzahlung ist in Recht (Genossenschaftsgesetz) und Satzung geregelt, und daran müssen wir uns halten.

Verzinsen Sie meine Geschäftsanteile für die Zeit vom Ausscheiden bis zur Rückzahlung?

Nein, denn die Mitgliedschaft ist keine Geldanlage, sondern eine Unternehmensbeteiligung an unserer Genossenschaft.

Wie sicher ist meine Mitgliedschaft?

Als Teilhaber der Volksbank Eisenberg partizipieren Sie an deren wirtschaftlichem Erfolg. Das heißt, sollte die Bank in Konkurs gehen, wäre Ihr Anteil nichts mehr wert. Sie müssten sogar noch einmal den gleichen Betrag nachschießen (Haftsummenzuschlag). In der Praxis ist das aber unwahrscheinlich. Denn durch die Institutssicherung würde eine Genossenschaftsbank, der es schlecht ginge, von den anderen 1.200 Volksbanken oder Raiffeisenbanken in Deutschland aufgefangen und nicht – wie bei Großbanken - von der Allgemeinheit finanziert.

Was unterscheidet Genossenschaftsanteile von Aktien?

Eine Aktie ist ein Anteil an einem börsennotierten Unternehmen. Der Börsenwert steigt und fällt mit dem Erfolg des Unternehmens. Als Mitglied einer Genossenschaft beteiligen Sie sich direkt an dieser. In welcher Höhe Sie sich mindestens an der Genossenschaft zu beteiligen haben, ist in der Satzung festgelegt. Mitglieder einer Genossenschaft erhalten in der Regel einmal jährlich eine Dividende. Deren Höhe hängt davon ab, in welcher Höhe sich ein Mitglied an der Genossenschaft beteiligt hat.

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.

Wie häufig findet eine Generalversammlung statt? Muss ich meine Stimme abgeben?

In der Regel findet einmal im Jahr eine Generalversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.

Wie hoch war die letzte Dividende?

Die Höhe der letzten Dividende veröffentlichen wir in unserem jährlichen Geschäftsbericht.

Welche Projekte unterstützt die Volksbank Eisenberg eG?

Wir fördern die Region und die Menschen vor Ort zum Beispiel durch Kinder- und Jugendarbeit, Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie in sozialen Bereichen.

Welche Entscheidungen haben die Mitglieder getroffen?

Die Mitglieder gestalten die Geschäftspolitik der Volksbank Eisenberg eG entscheidend mit. Erfahren Sie mehr über die Entscheidungen der Mitglieder – durch den letzten Generalversammlungsbericht Ihrer Volksbank Eisenberg eG.

Was bringt mir mein Stimmrecht?

Als Mitglied können Sie mehr bewegen. Setzen Sie sich für Werte statt Rendite ein und gestalten Sie Ihre Volksbank Eisenberg eG in Ihrem Sinne mit.

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