Einlagensicherung

So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld

Ihre Volksbank Eisenberg eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen, freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

Dank der Zugehörigkeit der Volksbank Eisenberg zum genossenschaftlichen Sicherungssystem und aufgrund ihrer konservativen Anlagepolitik am Kapitalmarkt hat die Volksbank Eisenberg während der Finanzkrise keinen wirtschaftlichen Schaden davon getragen.

Mündelsicherheit

Ein wichtiger Hinweis für Kirchen und gemeinnützige Organisationen: Die Geldanlagen bei der Volksbank Eisenberg sind mündelsicher.


Einlagensicherung in Deutschland

Ein solche Umfassender Schutz ist jedoch nicht selbstverständlich. Weil sich die einzelnen Bankensicherungssysteme erheblich unterscheiden, lohnt ein kritischer Blick hinter die Kulissen dieser komplexen Welt.

Das Bankensicherungssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen der europaweiten gesetzlichen Sicherung und den freiwilligen Sicherungsfonds in Deutschland. Anleger auf dem ganzen Globus blicken neidisch auf diese Errungenschaft. Die gesetzliche Sicherung ist eine Art Pflichtversicherung, die für alle privaten Banken gilt.

Zum 3. Juli 2015 trat das deutsche Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagen-sicherungssysteme in nationales Recht um. Allen Einlegern steht danach im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen zu. Dieser gesetzliche Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf 100.000 € pro Person und pro Kreditinstitut.

Alle deutschen Genossenschaftsbanken sind darüber hinaus der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen, welche alle Kundeneinlagen zusätzlich schützt. 

Die Tabelle zeigt erhebliche Unterschiede im Umfang der verschiedenen Einlagensicherungssysteme:

Freiwillige Sicherungseinrichtung Gesetzliche Sicherung
Genossenschafts-banken Sparkassen Privatbanken Öffentliche Banken  

umfassender Schutz aller Kundeneinlagen






umfassender Schutz aller Kundeneinlagen

20 Prozent des haftenden Eigenkapitals

Kundeneinlagen,
die den gesetzlichen Anspruch übersteigen

Bis zu 100.000 €

Angeschlossene
Banken
Alle Sparkassen Angeschlossene Banken und die Höhe der jeweiligen Einlagensicherung können Sie per E-Mail erfragen. Angeschlossene Banken Zugewiesene Banken