Sie erhalten die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit – längstens bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst einen weltweiten Schutz und gilt auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.
Von einem Berufswechsel bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unberührt. Allerdings sollten Sie bei einer Erhöhung Ihres Jahreseinkommens über eine mögliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.
Durch die erwirtschafteten Überschüsse können Sie Ihre Beiträge reduzieren oder die Überschüsse verzinslich ansammeln. Bei Ablauf der Versicherungsdauer oder im Todesfall werden sie dann steuerfrei ausgezahlt.
Der R+V-Experte ist für die gesamte Dauer der Prüfung der Berufsunfähigkeit Ihr persönlicher Ansprechpartner und hilft Ihnen bei allen Fragen rund um diese Prüfung, zum Beispiel
- welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um Leistungen zu erhalten,
- wie und wann die R+V Versicherung die Leistungen prüft,
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen oder
- wie Sie die berufliche Tätigkeit beschreiben können.
Beamte können ihren Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – zum Beispiel, wenn sie in die nächsthöhere Besoldungsgruppe aufsteigen, oder wenn sie aus dem Beamtenverhältnis in ein sozialversicherungsrechtliches Anstellungsverhältnis wechseln. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf dabei nicht medizinisch veranlasst sein.
Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Kunden
Sie erhalten die volle Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall schon in der Startphase und zwar so lange, bis Sie wieder eine Ihrer Qualifikation entsprechende Position ausüben können beziehungsweise längstens bis zum Ende der Versicherungsdauer.
Ja, das können Sie. Wenn Sie sich schon zu Schulzeiten für die Versicherung entscheiden, profitieren Sie nach dem Schulabschluss zusätzlich: Der sogenannte BerufsgruppenCheck wird dann ohne erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt und Sie zahlen einen niedrigeren Beitrag bei Zuordnung zu einer Berufsgruppe mit geringem Risiko.
Fragen zur Unfallversicherung
Nein, denn Unfälle in der Freizeit oder im Urlaub sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt. Diese greift nur, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeitszeit oder auf dem Heimweg etwas passiert.
Mit der Unfallversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Invalidität. Zur Beurteilung des Invaliditätsgrades wird die sogenannte Gliedertaxe verwendet. Sie zeigt den prozentualen Invaliditätsgrad, der durch die Unfallverletzung verursacht wurde. Anhand des Invaliditätsgrades wird die Versicherungsleistung bestimmt. Verliert der Versicherte beispielsweise durch einen Unfall einen Daumen, erhält er 20 Prozent der Versicherungssumme.
Ja, Sie können die Unfallversicherung individuell erweitern, indem Sie zusätzliche Leistungen einschließen. So können Sie beispielsweise Ihre Hinterbliebenen durch eine Kapitalleistung bei Unfalltod absichern. Das zusätzliche Unfall-Krankenhaustagegeld unterstützt Sie dann, wenn bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zusätzliche Kosten entstehen. Wir informieren Sie gerne über die möglichen Zusatzleistungen für Ihre Unfallversicherung.
Im Fall eines Unfalls benötigen wir eine schriftliche Schadenmeldung. Hierfür steht Ihnen das Formular für die Schadenanzeige der R+V Allgemeine Versicherung AG zur Verfügung.