Eine private Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland abschließen.
Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung erhalten größtenteils Alterungsrückstellungen, sodass eine Erhöhung der Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens des Versicherten ausgeschlossen ist. Für jedes Eintrittsalter gibt es einen individuellen Beitrag, der - je nach Tarif - auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen, wie beispielsweise die Auslands-Krankenversicherung und der Tarif ZahnVorsorge, werden sogenannte Altersgruppen gebildet. Mit Erreichen der nächsten Altersgruppe steigt der Beitrag zumeist an.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen nur eine Grundversorgung. Zum Beispiel müssen Sie für professionelle Zahnreinigung, Kunststoff-Füllungen oder Zahnersatz alle oder einen Großteil der Kosten selbst tragen. Mit den Zahn-Zusatzversicherungen der R+V können gesetzlich Versicherte ihre Kosten reduzieren und sich eine bessere bzw. individuelle zahnmedizinische Versorgung leisten. Wir bieten Ihnen verschiedene Tarife für Zahnersatz mit unterschiedlichem Leistungsniveau von der classic- bis zur premium-Variante. Außerdem stehen Ihnen mit dem Tarif ZahnVorsorge Leistungen zum Beispiel für Zahnprophylaxe und Kunststoff-Füllungen zur Verfügung. So können Sie den Versicherungsschutz für Ihre Zähne nach Ihren Wünschen gestalten und selbst bestimmen, was Ihnen wichtig ist.
Zu den Zahnersatz-Leistungen zählen unter anderem:
• Implantate inkl. Knochenaufbau
• Zahnkronen und -brücken
• Zahnprothesen
• Inlays und Keramikverblendungen
• Reparatur von Zahnersatz
Ja, in den Tarifen Zahn comfort und Zahn premium sind Leistungen für Implantate im Versicherungsschutz enthalten. Im Tarif Zahn classic zahlen wir auch bei Implantatversorgung den gleichen Betrag, den Sie als Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
Nein, für die Zahn-Zusatzversicherungen gibt es keine Gesundheitsfragen.
Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne bzw. begonnene oder angeratene Behandlungen.
Mit den Tarifen Classic plus, Comfort plus oder Premium plus können Sie sich neben den Kosten für Zahnersatz auch Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) und ambulante Vorsorgeuntersuchungen bezuschussen lassen. Sie enthalten die Leistungen des jeweiligen Tarifs Zahn und Blick + Check. Mit den Tarifen plus ist eine deutliche Ersparnis gegenüber der Kombination der Einzeltarife möglich.
Fragen zu Zusatzversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen nur eine Grundversorgung. Zum Beispiel müssen Sie für Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) oder ambulante Vorsorgeuntersuchungen alle oder einen Teil der Kosten selbst tragen. Mit den Kranken-Zusatzversicherungen der R+V können gesetzlich Versicherte ihre Kosten reduzieren und sich eine bessere bzw. individuelle medizinische Versorgung leisten. Wir bieten Ihnen verschiedene Tarife für Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen mit unterschiedlichem Leistungsniveau von der classic- bis zur premium-Variante. So können Sie den Gesundheitsschutz nach Ihren Wünschen gestalten und selbst bestimmen, was Ihnen wichtig ist.
Alle bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Personen: Angestellte, Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Selbstständige und Freiberufler.
Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung erhalten größtenteils Alterungsrückstellungen, sodass eine Erhöhung der Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens des Versicherten ausgeschlossen ist. Für jedes Eintrittsalter gibt es einen individuellen Beitrag, der – je nach Tarif – auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen, wie beispielsweise die Auslandsreise-Krankenversicherung und der Tarif ZahnVorsorge, werden sogenannte Altersgruppen gebildet. Mit Erreichen der nächsten Altersgruppe steigt der Beitrag zumeist an.
Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen, soweit die hierfür bestehenden Höchstgrenzen durch Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft sind.
Erstattungsfähig sind beispielsweise folgende Vorsorgeuntersuchungen:
• Gesundheitsuntersuchung (Blutbild, EKG, Lungenfunktionsprüfung etc.)
• Glaukomvorsorge
• Knochendichtemessung (Osteoporose-Vorsorge)
• Hautkrebs-Screening mit Auflichtmikroskop
• Krebsvorsorge (hierzu zählen auch Mammographie und PSA-Test)
• Zusätzliche Schwangerschaftsvorsorge
• Hirnleistungs-Check zur Früherkennung von Demenz
Fragen zum Pflegemonatsgeld
Die R+V-PflegeVorsorge wird nicht staatlich gefördert. Sie können jedoch die R+V-PflegeVorsorge mit dem R+V-Pflege FörderBahr kombinieren und so eine staatliche Förderung zur Pflegeabsicherung in Anspruch nehmen.
Zum Schutz vor Inflation ist in der R+V-PflegeVorsorge eine Dynamik enthalten: Das vereinbarte Pflegemonatsgeld und die vereinbarte Eimalleistung erhöhen sich bis zum Alter von 70 Jahren alle drei Jahre automatisch um 10 Prozent – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Zudem können Sie von Nachversicherungsoptionen profitieren: Bei vielen Lebensereignissen, zum Beispiel bei einer Heirat oder wenn Sie ein Kind bekommen, ändert sich der Absicherungsbedarf. Bis zum 70. Lebensjahr können Sie das Pflegemonatsgeld um bis zu 30 Prozent erhöhen oder in den nächsthöheren Tarif wechseln. Von dieser Option können Sie maximal dreimal Gebrauch machen.
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ins Ausland verziehen, haben Sie weiterhin Versicherungsschutz weltweit.
Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, hängt von der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit ab. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.