Die Berufshaftpflichtversicherung gewährt einen Versicherungsschutz für einzelne Personen und ist für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist dagegen nicht gesetzlich verpflichtend. Sie ist jedoch ein Muss für die meisten Unternehmen und Selbstständigen. Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht für den einzelnen Mitarbeiter, sondern für das Unternehmen als juristische Person oder für das Gewerbe.
Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung
Fragen zur Kfz-Versicherung für Unternehmen mit Fuhrpark
Durch die Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug unter anderem versichert gegen:
- Diebstahl,
- Brand oder Explosion,
- unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen, Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Tieren,
- Glasbruchschäden,
- durch Tierbiss verursachte Schäden einschließlich Folgeschäden bis zu 5.000 Euro, ausgenommen Tierbisse durch Haus- und Nutztiere.
Die Besonderheiten auf einen Blick:
- Bei Firmen gilt der Versicherungsschutz des Reiseschutzbriefes für den oder die Geschäftsführer bzw. die Mitglieder des Vorstands. Abschleppkosten werden bis zu 400 Euro übernommen.
- Kosten für Mietwagen werden innerhalb folgender Grenzen übernommen: im Inland bis zu 100 Euro pro Tag für maximal sieben Tage, im Ausland bis zu 700 Euro gesamt.
- Kostenersatz 0,80 Euro je Kilometer bei Fahrzeugabholung in Eigenregie aufgrund einer mehr als drei Tage andauernden Erkrankung oder im Todesfall des Fahrers.
- Übernahme des Rücktransportes des Fahrzeugs aus dem Ausland, wenn es nicht innerhalb von fünf Werktagen dort wieder fahrbereit gemacht werden kann.
Häufige Fragen zur Warenkreditversicherung
Jedes Unternehmen, das Waren liefert oder eine Dienstleistung auf Rechnung erbringt, sollte sich vorher gegen das Risiko einer unbezahlten Forderung absichern und damit die eigene Liquidität sicherstellen. Die Warenkreditversicherung schützt Ihr Unternehmen, wenn die Liquidität gefährdet ist.
Die Warenkreditversicherung setzt voraus, dass die Unternehmer nach kaufmännischen Grundsätzen handeln. Das bedeutet, dass beim Vorliegen negativer Kundeninformationen, wie die verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gestellter Rechnungen, geprüft werden muss, ob weitere Leistungen an den Kunden erbracht werden können.
Sie können jederzeit – auch vor der Lieferung oder Leistung – die Bonität Ihrer Kunden durch die R+V prüfen lassen. Hat die R+V für einen Kunden eine Versicherungssumme festgesetzt, genießen Sie Vertrauensschutz selbst dann, wenn das Kreditlimit später aufgehoben oder reduziert wird. Das ursprünglich zugesagte Kreditlimit gilt so lange, bis Sie den Vertrag mit Ihrem Kunden beenden können und solange keine negativen Zahlungserfahrungen vorliegen.
Haben Sie die Voraussetzungen für die Entschädigungsleistung nachgewiesen, zahlt R+V diese spätestens nach einem Monat aus.
Entweder Sie nutzen den Online-Service im R+V-Kreditportal oder Sie senden Ihren Antrag auf Festsetzung einer Versicherungssumme, den Sie zusammen mit Ihren Versicherungsunterlagen erhalten, per Fax an die auf dem Formular angegebene Fax-Nummer.
Über die R+V-Warenkreditversicherung werden im Schadenfall die Selbstkosten ersetzt, wenn die Fabrikation oder Fertigstellung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen worden ist. Der entgangene Gewinn wird nicht entschädigt.
Sie können im R+V-Kreditportal vergünstigte Pakete für Kreditprüfungen von Risikokunden im In- und Ausland erwerben. Die Prepaid-Pakete für Kreditprüfungen sind zeitlich nicht auf ein Jahr beschränkt, sondern können während der gesamten Vertragslaufzeit genutzt werden. Hierdurch sparen Sie gegenüber den Kreditprüfungen im Einzelabrechnungsverfahren.