Fragen zur Haftpflichtversicherung

In welcher Höhe sind die Schäden versichert?

Die R+V-Privathaftpflichtversicherung existiert in drei Varianten mit unterschiedlicher Höhe der Versicherungssumme. Die Variante basic deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 7,5 Millionen Euro ab. Die Variante classic deckt Schäden pauschal bis 15 Millionen Euro ab und die Variante comfort sogar bis 50 Millionen Euro.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei einem Auslandsaufenthalt?

Ja. Weltweit sind Sie mit allen Varianten der R+V-Privathaftpflichtversicherung bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu zwei Jahren versichert. Bei der Variante comfort beträgt die Versicherungszeit bis zu fünf Jahre. In Europa gilt der Versicherungsschutz sogar ohne zeitliche Befristung.

Sind durch die Privathaftpflichtversicherung auch Schäden abgedeckt, die ich im Internet verursache?

Ja, Schäden im Internet gegenüber Dritten sind in der Variante basic bis 1 Millionen Euro über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Bei Vereinbarung der Variante comfort sind diese Schäden bis 10 Millionen Euro mitversichert. In der Variante classic beträgt die Versicherungssumme 5 Millionen Euro.

Kommt die Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden auf, die mein Haustier verursacht?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch Ihre zahmen Haustiere wie zum Beispiel Katzen oder Meerschweinchen zugefügt werden. Anders ist es bei Hunden und Pferden – für diese Tiere ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung die richtige Lösung. Wir informieren Sie gerne zu diesem Produkt. Kommen Sie einfach in Ihrer Volksbank Eisenberg vorbei oder rufen Sie uns an unter 036691 58 58.

Welche Vorteile bietet der Leistungsbaustein "Erweiterter Eigenschutz-Plus“?

Der Baustein "Erweiterter Eigenschutz-Plus" hilft Ihnen beispielsweise bei vorsätzlich zugefügten Personenschäden, die Ihnen nicht zahlungsfähige Personen zufügen. Er ist exklusiv in der Produktvariante comfort buchbar.

Was versteht man unter einer Forderungsausfalldeckung (EigenschutzPlus)?

Werden Sie durch einen Dritten geschädigt und der Verursacher kann wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht oder nur teilweise Schadenersatz leisten, kommen wir für den Schaden auf.

Bin ich versichert, wenn ich jemandem gefälligkeitshalber helfe?

Helfen Sie unentgeltlich und verursachen hierbei einen Schaden, besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Sind meine Kinder mitversichert?

Im Familientarif sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Auch Ihre volljährigen Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden genießen Versicherungsschutz.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig und können für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wenn Sie die Regulierung wünschen, erstatten wir entsprechende Schäden bis zu einer Höhe von 5.000 EUR.

Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.

Automatische Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

Fragen zur Hausratversicherung

In welcher Höhe ist mein Hausrat abgesichert?

Sie bekommen Ihren Hausrat zum Neuwert ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme ersetzt. Dies betrifft alle Sachen, die Sie im Haushalt privat nutzen.

Wie kann ich die R+V-Hausratversicherung für mich anpassen?

Es gibt drei Produktvarianten der Hausratversicherung: basic, classic und comfort. Entscheiden Sie sich für den Leistungsumfang, der am besten zu Ihnen passt. Sie können auch im Laufe Ihres Lebens von einer Produktvariante zur nächsthöheren wechseln. Darüber hinaus sind für spezielle Anforderungen Zusatzbausteine buchbar, wie zum Beispiel für den Hausrat auf Reisen oder zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese Zusatzbausteine sind individuell kombinierbar - so wie es Ihre persönliche Lebenssituation erfordert.

Gegen welche Risiken ist mein Hausrat in jedem Fall abgesichert?

Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm bzw. Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl ist Ihr Hausrat in jedem Fall abgesichert, zusätzlich auch bei Raub und Vandalismus nach einem Einbruch oder bei Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten, Fußbodenheizungen, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen sowie aus innenliegenden Regenabflussrohren. Je nach gewählter Produktvariante kommen noch weitere Absicherungen hinzu.

Deckt die Hausratversicherung auch meine Wertsachen ab?

Ja, Wertsachen sind bis zu 200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche automatisch mitversichert und können in den Produktvarianten classic und comfort in 50-Euro-Schritten erhöht werden.

Wie kann ich mit der R+V-PrivatPolice sparen?

Die R+V-PrivatPolice bündelt als Gesamtpaket Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Risikounfallversicherung. Sie können beim Abschluss von mehreren Versicherungen einen Bündelnachlass erhalten und bis zu 15 Prozent sparen.

Was sind versicherte Schadenbeispiele?

- Der Schlauch der Waschmaschine platzt und das austretende Leitungswasser beschädigt Möbel und Teppiche.

- Aufgrund eines Kurzschlusses bricht in der Wohnung Feuer aus und zerstört die komplette Inneneinrichtung.

- Diebe brechen nachts in die Wohnung ein und stehlen Fernseher, Laptop, Schmuck und Handy.

Besteht Versicherungsschutz außerhalb der versicherten Wohnung?

Versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung (z.B. am Urlaubsort) befinden sind weltweit bis zu 20.000 EUR und einer Dauer von maximal sechs Monaten versichert.
Versicherungsschutz besteht auch in Schiffskabinen auf einem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre und in Schlafwagenabteilen in einem Eisenbahnzug.
Für Hausratgegenstände in einem Bankschließfach innerhalb von Wertschutzräumen und –schränken von Geldinstituten besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Fragen zur Autoversicherung

In welchen Ländern ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gültig?

Der Versicherungsschutz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europa (geographische Grenzen).

Gilt meine Autoversicherung auch für Leihwagen im Urlaub?

Je nach Wahl des Versicherungspaketes enthält die Absicherung eine sogenannte Mallorca-Police. Damit sind Sie oder Ihr (Ehe-)Partner im Urlaub als Fahrer eines fremden, versicherungspflichtigen Pkw geschützt. Die Police deckt Schäden auf einer Reise im Inland, im europäischen Ausland und in den außereuropäischen Gebieten der EU ab, soweit keine andere Haftpflichtversicherung eine Deckung für das fremde Fahrzeug übernimmt.

Wie hoch ist die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Deckungssumme beträgt je nach gewähltem Versicherungspaket pauschal 100 Millionen Euro und bei Personenschäden maximal 12 Millionen bzw. 16 Millionen Euro je geschäfigte Person. Weitere Infos erhalten Sie in Ihrer Volksbank Eisenberg oder unter 036691 58 58.

Was ist die R+V-KfzPolice?

Die R+V-KfzPolice bieten wir in der Classic- und Plus-Variante an. Sie besteht aus mehreren Leistungsbausteinen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Haftpflicht darf in Deutschland kein Auto zugelassen werden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, falls Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Schäden zufügen.

Kfz-Teilkaskoversicherung
Mit einer Teilkaskoversicherung sichern Sie Ihr Auto gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab, die z. B. durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Glasbruch entstehen können. Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie Ihre Haftpflicht um den Schutz einer Teilkaskoversicherung erweitern.

Kfz-Vollkaskoversicherung
Gerade für neue oder hochwertige Autos ist eine Kfz-Vollkaskoversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Denn diese Versicherung hilft auch bei selbstverschuldeten Unfällen und bewahrt Sie dann vor hohen Kosten. Der Schutz einer Teilkaskoversicherung ist selbstverständlich enthalten.

Welche optionalen Zusatzleistungen gibt es für die R+V-KfzPolice?

Optionale Zusatzleistungen für die R+V-KfzPolice-classic und R+V-KfzPolice-Plus sind:
- Fahrerschutz-Versicherung
- R+V-Schutzbrief
- R+V-Schutzbrief Plus
- R+V-Schutzbrief AutoNotruf
- R+V-Schutzbrief AutoNotruf Plus
- Werkstattservice

Weitere optionale Zusatzleistungen für die R+V-KfzPolice-Plus sind:
- Rabattschutz
- Kasko-Extra-Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Differenzdeckung (GAP) für leasing- oder kreditfinanzierte Pkw

Wann beginnt der Vertrag und habe ich vorläufigen Versicherungsschutz?

Der Vertrag kommt zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Das geschieht, wenn der Versicherungsschein bei Ihnen angekommen ist.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

Vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Nennen wir Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz bevor der Beitrag gezahlt ist. Dieser Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug mit der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Mit dem vorläufigen Versicherungsschutz haben Sie Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen, es sei denn, wir haben mit Ihnen etwas anderes vereinbart.

Zusätzlich gewährter vorläufiger Versicherungsschutz
Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus haben Sie nur vorläufigen Versicherungsschutz, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.

Kfz-Zulassung: Was muss ich vorbereiten?

Ob ein Fahrzeug neu, also erstmalig, zugelassen wird oder ob es als Gebrauchtwagen von einem neuen Besitzer gefahren werden soll: Erst wenn die Versicherung abgeschlossen, die Kfz-Steuer bezahlt und das Auto technisch einwandfrei ist, kann es zugelassen werden.
Dafür ist ein Antrag des Verfügungsberechtigten, also des Halters, notwendig. Die Zulassungsbehörde vergibt ein amtliches Kennzeichen.

Online An- oder Abmeldung
Seit 2015 können Sie ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger online abmelden. Sie brauchen nicht mehr zur Zulassungsbehörde gehen.
Der kleine Haken dabei: Sie funktioniert nur bei Fahrzeugen, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden. Nur diese haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.

Kennzeichen-Mitnahme bei Umzug
Zum 01.01.2015 wurde die Pflicht zur Umkennzeichnung des Fahrzeugs bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbereich aufgehoben. Anders formuliert: Die Kennzeichen-Mitnahme, ist nun im gesamten Bundesgebiet möglich.
Wer also künftig beispielsweise aus dem Main-Taunus-Kreis nach Hamburg zieht, kann sein MTK-Kennzeichen behalten. Ob dies aus Liebe zur alten Heimat oder Kostengründen geschieht, sei dahin gestellt. Der Gang zur Zulassungsbehörde ist zwar immer noch notwendig, aber die Ummeldung geht schneller.

Technische Sicherheit
Voraussetzung für die Zulassungen gibt es viele: Zunächst brauchen Sie eine Typgenehmigung (EU oder national) oder - meist bei Versuchsautos oder Oldtimern - das Gutachten eines Sachverständigen, der eine Einzelbetriebserlaubnis befürworten kann.
Die Zulassungsbehörden stellen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus. Diese enthält alle wichtigen technischen Daten sowie Zusatz- oder Ausnahmegenehmigungen. Dieses Dokument sollte der jeweilige Fahrer immer dabeihaben, denn es gilt als technischer Ausweis.
Der dazu gehörende Teil 2 wird vom Hersteller erstellt. Darin sind die Halter des Fahrzeugs eingetragen und die wichtigsten technischen Angaben von der Typnummer bis zur Farbe des Autos.
Wenn das Fahrzeug fremdfinanziert ist, dient der Teil 2 als Eigentumsnachweis und wandert als Original zur Leasingfirma, zur Bank oder zum Autohaus. Dann enthält das Papier den Vermerk „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Versicherungspflicht
Von jedem Fahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus. Um diese Risiken abzusichern, gibt es die Kfz-Haftplicht-Versicherung, deren Abschluss man nachweisen muss. Sie deckt Risiken ab, die andere Verkehrsteilnehmer gegen den Halter geltend machen können. Die eigenen, also selbst verschuldeten Risiken kann man freiwillig kaskoversichern.
Die Versicherung stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus, die Sie der Zulassungsbehörde vorlegen.

Was ist bei Verkauf des Fahrzeugs zu beachten?

Übergang der Versicherung auf den Käufer
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Käufer über. Dies gilt nicht für die Fahrerschutz-Versicherung.

Beitragsanpassung für den Käufer
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Käufers, wie wir sie bei einem Vertrags-Neuabschluss verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Käufers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.

Beitrag für die laufende Zahlungsperiode

Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir nach wahlweise entweder von Ihnen oder vom Käufer verlangen.
Anzeige des Verkaufs
Sie und der Käufer sind verpflichtet, uns über den Verkauf des Fahrzeugs sofort zu informieren.

Kündigung des Vertrags

Im Falle der Veräußerung können der Käufer nach oder wir den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

Zwangsversteigerung
Die Regelungen zum Verkauf des Fahrzeugs sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.

Habe ich im Schadensfall freie Werkstattwahl?

Rufen Sie uns bei einem Schaden bitte direkt an: 0800533-1111 (kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen) oder aus dem Ausland +49 611 1675-0507. Nur dann können wir Ihnen sofort weiterhelfen!

Falls Sie einen Vertrag mit Werkstattservice abgeschlossen haben, genießen Sie zusätzlichen Service bei der Schadenregulierung in einer der R+V-Partnerwerkstätten. Sie sind aber auch verpflichtet, eine unserer Partnerwerkstätten zu nutzen. Rufen Sie uns im Schadensfall einfach an.

Details zum Werkstattservice über R+V
- Wir holen Ihr Fahrzeug ab.
- Es wird nach Herstellervorgaben in einer unserer zertifizierten Partnerwerkstätten fachgerecht repariert.
- Dabei haben Sie eine Garantie von 3 Jahren auf die ausgeführten Reparaturen. Auch die Herstellergarantie bleibt in vollem Umfang erhalten.
- Während der Reparatur erhalten Sie ein kleines Ersatzfahrzeug.
- Wir bringen Ihnen Ihr Auto zurück, innen und außen gereinigt.

Wenn Sie ein Leasing-Fahrzeug versichern, sollten Sie den Werkstattservice mit dem Leasinggeber besprechen.

Bei Schäden im Ausland haben Sie freie Werkstattwahl.

Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was ist versichert?

In der R+V-Wohngebäudeversicherung sind das Haus, Carports, Garagen, Nebengebäude bis zu 30.000 Euro sowie elektrische Anlagen, sanitäre Installationen und Zentralheizungsanlagen versichert. Das gilt für beide Produktvarianten classic und comfort.

Ist auch Rohrbruch versichert?

Rohrbruchschäden sind im Rahmen der Gefahr Leitungswasser mitversichert. Das gilt in beiden Produktvarianten classic und comfort.

Welche Zusatzbausteine kann ich optional mit abschließen?

Zur Wohngebäudeversicherung können die Zusatzbausteine "Weitere Naturgefahren", "Weitere Naturgefahren Spezial", "Überspannungsschäden durch Blitz", "Glasbruch", "Photovoltaik- und Solarthermieanlagen bis 15 kWp" und "Gewerblicher Mietverlust" optional eingeschlossen werden, und zwar in beiden Varianten classic und comfort. Nur die Produktvariante comfort bietet zusätzlich die Zusatzbausteine "Diebstahl, Vandalismus und Graffiti", "Verbiss von wildlebenden Nagern und Schäden durch Waschbären" und "Schäden an Wohnungseingangstüren".

Was genau ist in dem Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren" versichert?
  • Überschwemmung
  • Witterungsbedingter Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung über natürlichen Hohlräumen
  • Lawinen, Schneedruck

Abschließbar mit Wohngebäudeversicherung in den Varianten classic und comfort, ab 500 Euro Selbstbeteiligung.

Was genau ist in dem Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren Spezial" versichert?
  • Starkregen
  • Teilüberschwemmung
  • Erweiterter Rückstau

Abschließbar mit dem Zusatzbaustein "Weitere Naturgefahren Spezial" in den Varianten classic und comfort, ab 500 Euro Selbstbeteiligung.

Welche Schäden deckt der Zusatzbaustein "Diebstahl, Vandalismus und Graffiti" ab?
  • Diebstahl von fest mit dem Haus verbundenen Sachen
  • Zerstörung der Hausfassade
  • Verschmierung der Hausfassade durch Graffiti

Abschließbar nur mit der Wohngebäude comfort. Der Zusatzbaustein gilt nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sind. Es kann zwischen einer Entschädigungsgrenze von 2.500 Euro oder 5.000 Euro gewählt werden. Für diesen Zusatzbaustein gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro.

Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Für wen und wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Rechtsschutzversicherung der R+V schützt Sie als Versicherungsnehmer. Im Familientarif ist selbstverständlich Ihre Familie eingeschlossen, also

  • Ihr Ehegatte oder der in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnende Lebenspartner,
  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihre unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, solange diese noch keinen Beruf ausüben,
  • Ihre Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie
  • alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Der örtliche Geltungsbereich umfasst Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Darüber hinaus schützt Sie die R+V-Rechtsschutzversicherung weltweit bei Aufenthalten von bis zu sechs Monaten mit bis zu 30.000 Euro in der Variante classic und bei Aufenthalten bis 3 Jahren mit bis zu 3000.00 Euro in der Variante comfort.

Ist in dem Leistungsbaustein "Vorsorge, Familie und Erbe" auch die Testamenterstellung versichert?

Ja. Neben der Erstellung von Testamenten ist auch die Erstellung von Patienten- und Vorsorgeverfügungen sowie der erweiterte Rechtsschutz für Betreuungsverfahren und im Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht versichert. Dieser Zusatzbaustein ist nur in Verbindung mit der Rechtsschutzversicherung comfort abschließbar.

Welche Zusatzbausteine kann ich optional mit abschließen?

In beiden Produktvarianten - classic und comfort - kann der Spezial-Strafrechtsschutz optional eingeschlossen werden. Die Zusatzbausteine "Vorsorge, Familie und Erbe", "Urheberrecht" sowie "Kapitalanlagen" können Sie nur in der Rechtsschutzversicherung comfort optional mit abschließen.

Was genau ist bei Mediation versichert?

Nicht jeder Streitfall muss vor Gericht verhandelt werden. Darum bietet die R+V-Rechtsschutzversicherung als besonderes Angebot die Mediation. So können Sie außergerichtlich schnell eine Lösung erzielen. Ein unabhängiger Vermittler, der Mediator, hilft Ihnen und Ihrer gegnerischen Partei dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden und einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.

  • Die Mediation ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert.
  • Bei Inanspruchnahme der Mediation gilt keine Anrechnung einer Selbstbeteiligung.